Das Streamen von Inhalten der von Oberon bereitgestellten VoIP-Server (Discord und TeamSpeak) ist ausdrücklich untersagt, soweit nicht eine Einverständniserklärung jeder Person vorliegt, die zum Zeitpunkt einer Übertragung im übertragenen Sprach-Kanal anwesend ist!

Eine stille Einverständniserklärung liegt von Benutzern vor, die den Sprach-Kanal #Twitch auf dem Oberon-Discord betreten. Nur dieser Kanal darf übertragen werden. Eine Übertragung aller anderen Kanäle auf dem Oberon-Discord ist ausdrücklich untersagt!

Hiervon ausgenommen ist die “Live gehen”-Funktion von Discord. Diese darf jederzeit ohne Einverständniserklärung in jedem Kanal aktiviert werden.

Aktuell ist nur das Streamen auf Twitch.tv erlaubt. In den Richtlinien von Twitch.tv heisst es:

Nicht autorisierte Weitergabe privater Informationen

Verletze die Privatsphäre anderer nicht. Die Weitergabe von Inhalten ohne ausdrückliche Genehmigung, die private personenbezogene Informationen zu Einzelpersonen oder deren Privatbesitz offenlegen, ist verboten. Dies beinhaltet, beschränkt sich aber nicht auf:

– Weitergabe personenbezogener Daten

– Veröffentlichen von Inhalt, der ein angemessenes, zu erwartendes Maß an Privatsphäre anderer verletzt, etwa das Streamen aus einem privaten Raum ohne Genehmigung.

Nicht autorisiertes Teilen von Inhalten und andere Copyright-Verstöße

Der Upload von Inhalten, die du nicht besitzt, für die du keine Rechte hast oder für deren Nutzung du anderweitig nicht autorisiert bist, stellt einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen dar und kann DMCA-Takedowns deines Kontos durch Rechtsinhaber zur Folge haben.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland:

§ 201 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1.das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Wir nehmen die Privatsphäre unserer Mitglieder sehr ernst und behalten uns bei Verstößen gegen die oben aufgeführten Regeln rechtliche Schritte vor.

SET-TISCHE FÜR ALLE